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Keine Wiedereinsetzung nach Ablauf der Festsetzungsfrist
Gesetzliche Fristen, die von der Finanzbehörde zu beachten sind, sind nicht wiedereinsetzungsfähig.
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Abgabefrist für die Steuererklärungen 2000
Die Frist für die Abgabe von Steuererklärungen für das Jahr 2000 endet am 31.05.2001.
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