Erbschaft- und Schenkungsteuer -
Vermögen vorausschauend gestalten
Die Übertragung von Vermögen gehört zu den steuerlich anspruchsvollsten und zugleich persönlichsten Entscheidungen. Ob Immobilien, Unternehmensvermögen, Beteiligungen oder Kapitalvermögen: Eine frühzeitige und durchdachte Gestaltung kann erhebliche steuerliche Vorteile schaffen und Vermögen langfristig sichern.
Die Steuerberatung PORTEN und RUPPERT begleitet Sie umfassend bei Erbschaften, Schenkungen und der vorweggenommenen Erbfolge – von der ersten steuerlichen Planung über die Bewertung des Vermögens bis zur vollständigen Erstellung der Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung.
Bewertung von Immobilien und Unternehmen
Eine Erbschaft oder Schenkung besteht häufig nicht nur aus Geldvermögen. Sobald Immobilien, Unternehmen oder Gesellschaftsbeteiligungen übertragen werden, kommt der steuerlichen Bewertung des Vermögens eine entscheidende Bedeutung zu.
Wir unterstützen Sie umfassend bei Fragestellungen rund um das Bewertungsgesetz und prüfen, welcher Wert für steuerliche Zwecke anzusetzen ist.
Bei Immobilien kommen – abhängig von der Art und Nutzung des Objekts – insbesondere das Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren zur Anwendung. Bei Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen sind wiederum besondere Bewertungsverfahren zu beachten.
Dabei können die nach den gesetzlichen Bewertungsverfahren ermittelten Werte erheblich von den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen abweichen. Wir prüfen deshalb, welche Bewertungsmöglichkeiten im konkreten Fall bestehen und ob ein niedrigerer gemeiner Wert nachgewiesen werden kann.
Gerade bei größeren Immobilienvermögen und Unternehmensbeteiligungen kann eine sorgfältige Bewertung erheblichen Einfluss auf die spätere Steuerbelastung haben.
Besondere Expertise im Bereich Erbschaft und Schenkung
Steuerberater Christian Porten beschäftigt sich bereits seit seinem Studium intensiv mit der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie der steuerlichen Bewertung von Vermögen.
Schon während seines Studiums setzte er hier einen fachlichen Schwerpunkt. Seine Bachelor-Thesis befasste sich mit dem Thema „Das neue Erbschaftsteuergesetz – die Bewertung von Grundvermögen“.
Diese Spezialisierung wurde über viele Jahre durch die praktische Beratung von Erbschaften, Schenkungen, Immobilienübertragungen und Vermögensnachfolgen weiter vertieft.
Steuerberater Sebastian Ruppert ist als Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) auf die steuerliche Begleitung von Unternehmensnachfolgen spezialisiert. Dabei unterstützt er Unternehmer und Familien bei der Planung und Umsetzung von Nachfolgelösungen und berücksichtigt neben steuerlichen auch die individuellen und unternehmerischen Zielsetzungen.
Durch die Verbindung beider fachlicher Schwerpunkte lässt sich die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich ganzheitlich betrachten und gestalten.
Vorweggenommene Erbfolge - rechtzeitig gestalten
Die Frage, wer welches Vermögen zu welchem Zeitpunkt erhalten soll, ist zunächst eine sehr persönliche Entscheidung. Die steuerlichen Auswirkungen sollten dabei jedoch frühzeitig berücksichtigt werden.
In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass vorhandene Gestaltungsmöglichkeiten nicht oder erst zu spät genutzt werden. Gerade bei größeren Vermögen kann eine langfristig geplante Vermögensnachfolge die spätere Erbschaftsteuer erheblich reduzieren.
Gemeinsam mit Ihnen prüfen wir beispielsweise:
- Ist eine Übertragung von Immobilien bereits zu Lebzeiten sinnvoll?
- Soll Vermögen vollständig oder schrittweise übertragen werden?
- Können persönliche Freibeträge mehrfach genutzt werden?
- Ist die Übertragung unter Vorbehalt eines Nießbrauchs sinnvoll?
- Welche steuerlichen Folgen entstehen bei der Übertragung von Unternehmensvermögen oder Gesellschaftsanteilen?
- Welche Auswirkungen haben Schenkungen auf die spätere Erbfolge?
Unser Ziel ist eine Gestaltung, die steuerlich sinnvoll ist und gleichzeitig zu Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Vorstellungen passt.
Freibeträge gezielt nutzen
Das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht sieht – abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis – unterschiedliche persönliche Freibeträge vor.
|
Erwerber |
Persönlicher Freibetrag |
|
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner |
500.000 € |
|
Kinder und Stiefkinder |
400.000 € |
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Enkel, wenn deren Eltern noch leben |
200.000 € |
|
Enkel, wenn deren Eltern bereits verstorben sind |
400.000 € |
|
Übrige Personen der Steuerklasse I |
100.000 € |
|
Erwerber der Steuerklasse II |
20.000 € |
|
Erwerber der Steuerklasse III |
20.000 € |
Ein entscheidender Vorteil: Die persönlichen Freibeträge können grundsätzlich nach Ablauf von zehn Jahren erneut genutzt werden.
Insbesondere bei größerem Immobilien- oder Unternehmensvermögen kann es deshalb sinnvoll sein, die Vermögensnachfolge nicht erst im Erbfall zu regeln, sondern frühzeitig über mehrere Schritte zu planen.
Vermögen erhalten. Nachfolge gestalten. Steuern optimieren.
Eine gute Nachfolgeplanung beginnt nicht mit der Steuererklärung, sondern häufig viele Jahre vorher.
Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Strategie für die Übertragung Ihres Vermögens, berücksichtigen Freibeträge und steuerliche Begünstigungen und begleiten Sie bei der Umsetzung.
Sprechen Sie uns frühzeitig an. Je früher eine Vermögensnachfolge geplant wird, desto größer sind in vielen Fällen die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten.

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