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Das Bundesfinanzministerium hat die umsatzsteuerlichen Billigkeitsmaßnahmen für Hilfen an die Flutopfer vom Sommer bis Ende 2021 verlängert.


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In ihrem Koalitionsvertrag hat die Ampelkoalition viele geplante Änderungen im Steuer- und Sozialrecht festgeschrieben.


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Gute Konjunkturprognosen lassen die Steuerschätzer zu einem deutlich besseren Ausblick für die Staatsfinanzen kommen.


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Der gesetzliche Zinssatz von 6 % für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen ist seit dem Jahr 2014 verfassungswidrig.


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Der gesetzliche Zinssatz von 6 % für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen ist seit dem Jahr 2014 verfassungswidrig hoch.


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Anträge für die Neustarthilfe oder die Überbrückungshilfe III können bis zum 31. Oktober 2021 gestellt werden.


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Alle Steuerzahler erhalten aufgrund der Corona-Pandemie drei Monate mehr Zeit, um die Steuererklärung für 2020 beim Finanzamt einzureichen.


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Der Bundesfinanzhof hat die Voraussetzungen für die Befreiung von der Kfz-Steuer mit zwei Urteilen weiter konkretisiert.


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Nach der Flutkatastrophe im Juli werden sowohl Betroffene als auch Helfer durch diverse steuerliche Maßnahmen entlastet.


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Seit dem 1. Juli 2021 wird auch für Sendungen aus einem Nicht-EU-Staat mit einem Wert von weniger als 22 Euro Einfuhrumsatzsteuer fällig.


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