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Nach zahlreichen Anpassungen während des Gesetzgebungsverfahrens ist das Jahressteuergesetz 2024 nun verabschiedet und bringt neben einer Neuregelung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung viele weitere Änderungen im Steuerrecht.


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Sofern das eigene Einkommen bereits über dem Existenzminimum liegt, sind die Kosten für einen Prozess zur Erlangung nachehelichen Unterhalts nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar.


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Jahr für Jahr steigen die Einnahmen der Kommunen aus der Hundesteuer - innerhalb von zehn Jahren um satte 41 %.


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Der Finanzausschuss des Bundestags hat das Jahressteuergesetz 2024 beraten und zahlreiche Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen.


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Mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz, das kurzzeitig als Zweites Jahressteuergesetz 2024 firmierte, werden vor allem erste Punkte der Wachstumsinitiative im Steuerrecht umgesetzt und die Freibeträge sowie Tarifeckwerte bei der Einkommensteuer angepasst.


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Nach wie vor setzen mehr zusammenveranlagte Paare auf die beliebte Steuerklassenkombination III/V statt auf das Faktorverfahren der Kombi IV/IV.


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Auch bei einer Kinderlosigkeit aufgrund von Unfruchtbarkeit sind die Kosten einer Adoption nicht als Krankheitsfolgekosten abziehbar.


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Die seit fast 50 Jahren unveränderte Obergrenze für das Schonvermögen eines Unterhaltsempfängers hat weiter Bestand. Allerdings zählen unverbrauchte Unterhaltsleistungen im laufenden Jahr nicht zum Schonvermögen.


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Auch eine gesunde Mutter kann die Kosten einer Präimplantationsdiagnostik als außergewöhnliche Belastung geltend machen, wenn eine genetische Erkrankung des Vaters diese notwendig macht.


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Die Leistungen eines Wachservices werden außerhalb des Haushalts erbracht und sind deshalb keine Haushaltsnahe Dienstleistung.


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