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Einführung der Frühstartrente

Ab 2026 will der Staat für junge Menschen zwischen 6 und 18 Jahren monatlich 10 Euro in ein Altersvorsorgedepot einzahlen, in das auch eigene Beiträge geleistet werden können.

Mit der Frühstartrente sollen junge Menschen ein Startkapital für ihre private Altersvorsorge erhalten und bereits früh im Leben mit den Chancen des Kapitalmarkts vertraut gemacht werden. Für Kinder und Jugendliche vom 6. bis 18. Lebensjahr will dazu der Staat monatlich 10 Euro in ein individuelles Altersvorsorgedepot einzahlen. Zusammen mit freiwilligen privaten Eigenbeiträgen kann daraus über die Jahrzehnte ein beachtliches Altersvorsorgevermögen entstehen. Das Gesetzgebungsverfahren zur Frühstartrente soll möglichst noch im Jahr 2026 abgeschlossen werden. Es ist geplant, dass die Auszahlung rückwirkend zum 1. Januar 2026 erfolgt - zunächst für den Geburtsjahrgang 2020, also für die Kinder, die zum Programmstart sechs Jahre alt sind.

Zur Anlage der Frühstartrente können Eltern für Kinder, die das 6. Lebensjahr vollenden, einen individuellen, kapitalgedeckten und privatwirtschaftlich organisierten Altersvorsorgedepot-Vertrag bei einem Anbieter ihrer Wahl eröffnen, der die Voraussetzungen eines Standarddepot-Vertrages erfüllt. Der Bund zahlt für diese Kinder bis zur Volljährigkeit zehn Euro pro Monat in das Altersvorsorgedepot ein. Eröffnen die Eltern kein Altersvorsorgedepot, erfolgt eine kollektive Anlage des Geldes. Bei einer nachträglichen Depoteröffnung (durch die Eltern oder die inzwischen volljährigen Begünstigten) können die Mittel, die bisher in der kollektiven Anlage angespart wurden, auf den persönlichen Altersvorsorgevertrag übertragen werden.

Die Einzahlung weiterer Eigenbeiträge bis zu 6.840 Euro pro Jahr ist möglich. Ab dem 18. Lebensjahr kann das Altersvorsorgedepot bis zum Renteneintritt durch eigene Einzahlungen weiter bespart werden. Alternativ kann auch in einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag gewechselt werden. Damit wird ein nahtloser Übergang von der Frühstartrente in die geförderte private Altersvorsorge ermöglicht. Die Erträge aus der Frühstartrente bleiben bis zum Beginn der Auszahlungsphase, also bis zum Renteneintritt, steuerfrei.

 
[mmk]

 

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